Verein in der DDR-geschiedenen Frauen e.V.

Verein der Bundestagsfraktion DIE LINKE e.V.

Am 9. Mai 2012 übergab die Vorsitzende des Vereins der Bundestagsfraktion DIE LINKE Dr. Barbara Höll den Vorstandsmitgliedern des Vereins der in der DDR geschiedenen Frauen e. V. Ute Lauterbach (Vorstandsvorsitzende) und Brigitte Hoffmann einen Scheck über 500 Euros. Das Geld wird für die Organisation einer Kundgebung vor dem Bundeskanzleramt am 15. Mai 2012 gebraucht. Dort will der Verein rentenrechtliche Gerechtigkeit für die über 300 000 betroffenen Frauen einfordern. Hintergrund ist, dass die in der DDR geltenden rentenrechtlichen Regelungen durch das Rentenüberleitungsgesetz beendet wurden, aber keine Anpassung an die in der Bundesrepublik geltenden Regelungen vorgenommen wurden. Folge ist, dass die geschiedenen Frauen keinen Ausgleich für Rentenlücken erhalten, die zumeist durch Sorgearbeit für Kinder oder Familienpflege entstanden. Den Ehemännern wurde hingegen mit dem Einigungsvertrag Bestandsschutz für ihre Renten garantiert, die Frauen erhalten jedoch verminderte Versicherungsrenten. Mehr als 20 Jahre kämpfen sie nun schon für eine Angleichung bzw. Gleichstellung mit den geltenden Rechten der Bundesrepublik. Zu dem Treffen hatte die 1. Stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion DIE LINKE Cornelia Möhring eingeladen

Am 9. Mai 2012 übergab die Vorsitzende des Vereins der Bundestagsfraktion DIE LINKE Dr. Barbara Höll den Vorstandsmitgliedern des Vereins der in der DDR geschiedenen Frauen e. V.  Ute Lauterbach (Vorstandsvorsitzende) und Brigitte Hoffmann einen Scheck über 500 Euros. Das Geld wird für die Organisation einer Kundgebung vor dem Bundeskanzleramt am 15. Mai 2012  gebraucht. Dort will der Verein rentenrechtliche Gerechtigkeit für die über 300 000 betroffenen Frauen einfordern. Hintergrund ist, dass die in der DDR geltenden rentenrechtlichen Regelungen durch das Rentenüberleitungsgesetz beendet wurden, aber keine Anpassung an die in der Bundesrepublik geltenden Regelungen vorgenommen wurden. Folge ist, dass die geschiedenen Frauen keinen Ausgleich für Rentenlücken erhalten, die zumeist durch Sorgearbeit für Kinder oder Familienpflege entstanden. Den Ehemännern wurde hingegen mit dem Einigungsvertrag Bestandsschutz für ihre Renten garantiert, die Frauen erhalten jedoch verminderte Versicherungsrenten. Mehr als 20 Jahre kämpfen sie nun schon für eine Angleichung bzw. Gleichstellung mit den geltenden Rechten der Bundesrepublik. Zu dem Treffen hatte die 1. Stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion DIE LINKE Cornelia Möhring eingeladen